Datum: 19.05.2025
Status: in Prüfung
Antragstext
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Einführung einer kommunalen Jugenddisco zu prüfen. Hierbei sind u. a. folgende Aspekte zu berücksichtigen: mögliche Standorte, Bedarf, Frequenz, Durchführung durch die Gemeinde oder externe Anbieter, Kosten.
Das Ergebnis ist der Gemeindevertretung zur Abstimmung vorzulegen.
Begründung
In der Gemeinde gibt es für Jugendliche im Alter von 14–17 Jahren nur eingeschränkte Möglichkeiten, kulturelle oder freizeitbezogene Aktivitäten außerhalb von Schule und Familie zu erleben.
Eine Jugenddisco stellt einen sicheren, kontrollierten Ort zum sozialen Austausch, Tanzen und Musikhören zur Verfügung, ohne dass Alkohol oder andere Drogen konsumiert werden. Die Disco kann als pädagogisches Instrument dienen, um Jugendlichen Verantwortung im Umgang mit Freizeitaktivitäten beizubringen und sie in ein sicheres Umfeld zu integrieren. Jugendliche lernen, Regeln einzuhalten, verantwortungsvoll zu handeln und Konflikte friedlich zu lösen. Die Veranstaltung kann eng mit dem Jugendamt, Jugend- und Sportvereinen oder anerkannten Trägern der Jugendhilfe koordiniert werden, wodurch die Angebote bestehender kommunaler Strukturen erweitert werden. Kommunale Jugenddiscos zeigen Engagement für die junge Generation und fördern die Wahrnehmung der Gemeinde als lebendige, jugendfreundliche Kommune. Sie können als Plattform dienen, Jugendliche in gemeindliche Aktivitäten einzubinden, was langfristig das Gemeinschaftsgefühl stärkt.
Die Einrichtung einer kommunalen Jugenddisco bietet eine sichere, attraktive und pädagogisch wertvolle Freizeitmöglichkeit für Jugendliche. Sie unterstützt kulturelle Teilhabe und soziale Integration, während sie gleichzeitig rechtliche Sicherheit und die Einhaltung bestehender Jugendschutz- und Sicherheitsvorgaben garantiert. Eine gut geplante Jugenddisco leistet somit einen klaren Beitrag zur Förderung von Jugendkultur, Verantwortungsbewusstsein und kommunaler Partizipation.