Datum: 29.09.2026
Status: angenommen
Antragstext
Der Bürgermeister wird beauftragt, der Gemeindevertretung Verbesserungsvorschläge für
kommunale Grün- und Blühflächen zu unterbreiten. Hierbei sind folgende Aspekte zu
berücksichtigen:
1) Das Mähen straßenbegleitender Grünflächen ist im Sinne eines gepflegten Ortsbildes
regelmäßig sicherzustellen. Wie oft und wann dies erforderlich ist, soll Gegenstand der
Prüfung der Verwaltung sein.
2) Kreuzungsbereiche sollten regelmäßig so getrimmt werden, dass freie Sicht gewährleistet
ist.
3) Die Beteiligung der Anlieger sowie weiterer Interessierter (z.B. Vereine, Schulen) an der
Pflege der Grünstreifen, insektenfreundlichen Pflanzen, werden befürwortet und aktiv
beworben.
4) Die Verwaltung benennt größere öffentliche Grünflächen in Zepernick, Schwanebeck und
Hobrechtsfelde, deren Gestaltung mit Blüh- und Grünpflanzen aktiv zur Verbesserung des
Ortsbildes genutzt werden können und schlägt hierfür Maßnahmen vor. Dabei sind
Kosten überschlägig zu schätzen und Förderprogramme für diese Maßnahmen zu prüfen.
Das Ergebnis ist der Gemeindevertretung vorzulegen.
Begründung
In der Gemeinde gibt es viele Grünflächen, die einen ungepflegten und vernachlässigten Eindruck
hinterlassen. Einige dieser öffentlichen Plätze sind zudem Flächen mit wenig ökologischer Funktion. Nicht
selten gesellen sich dann noch kleinere Mengen Abfall und Unrat dazu. Dabei sollten die öffentlichen
Grünanlagen sowie Straßenbegleitgrün, die Visitenkarte unserer Gemeinde sein und sollten einladend
und ansprechend aussehen und zugleich für ein gutes Mikroklima sorgen.
Außerdem erfordern steigende Temperaturen, längere Dürreperioden und extreme
Starkregenereignisse dringend Maßnahmen zur Anpassung an die klimatischen Bedingungen.
Gemeindegrün fördert die Gesundheit, reduziert die Hitze, verbessert die Versickerungsfähigkeit des
Bodens und steigert die Lebensqualität für Mensch und Tier. Anpflanzungen (Bäume, grüne und
blühende Sträucher und Stauden), oder Ansaaten werten öffentliche Plätze auf und verbessern die
Aufenthaltsqualität. Bäume und Pflanzen filtern die Schadstoffe aus der Luft und sind Lebensräume für
Insekten und kleine Tiere und dienen somit auch dem Erhalt und Förderung der Biodiversität innerhalb
unserer Gemeinde. (https://www.bauhof-leiter.de/kommunale-bepflanzungen-planung-und-pflege/)
In der Städtebauförderung 2025 heißt es in Artikel 4 zur Förderfähigkeit:“ Die Finanzhilfen des Bundes im
Rahmen städtebaulicher Gesamtmaßnahmen können in allen Programmen insbesondere eingesetzt
werden für- Maßnahmen des Klimaschutzes, zur Anpassung an den Klimawandel, zur Verbesserung der
grünen und blauen Infrastruktur (u. a. energetische Gebäudesanierung, Bodenentsiegelung,
Flächenrecycling, Stärkung der mehrfachen Innenentwicklung, Nutzung klimaschonender Baustoffe,
Schaffung/Erhalt oder Erweiterung von Grünflächen und Freiräumen und deren Vernetzung, Begrünung
von Bauwerksflächen und Verkehrsflächen, Erhöhung der Biodiversität, Reduzierung der Hitzebelastung,
Annäherung an einen naturnahen Wasserhaushalt)“.
Es ist zu prüfen, welche Förderprogramme in Anspruch genommen werden können.