Datum: 19.05.2025
Status: in Prüfung
Antragstext
Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Jugendbeirat in der Gemeinde einzurichten.
Die notwendigen Änderungen zur Hauptsatzung sind durch die Verwaltung zu erarbeiten und der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorzulegen..
Begründung
Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Mitwirkung an allen sie berührenden Gemeindeangelegenheiten sowie einen Anspruch darauf, bei der Wahrnehmung dieses Rechts angemessen unterstützt zu werden. Die Hürden für eine aktive Beteiligung an politischen Entscheidungsprozessen sind für junge Menschen in der Regel höher als für Erwachsene. Um diese abzubauen, benötigen sie geeignete, altersgerechte und verlässliche Beteiligungsformate, in denen sie die notwendigen Kenntnisse und Kompetenzen erwerben können. Jugendbeiräte oder Jugendparlamente stellen hierfür bewährte Instrumente dar. Sie vertreten die Interessen ihrer Altersgenossen gegenüber Politik und Verwaltung und ermöglichen zugleich das praktische Einüben demokratischer Beteiligung.
Im Land Brandenburg existieren inzwischen über 40 Gremien der Kinder- und Jugendbeteiligung (https://www.jugendbeteiligung-brandenburg.de/kjube-kommune/karten-zur-kinder-und-jugendbeteiligung). Ihre Ausgestaltung ist vielfältig und reicht von beratenden Beiräten bis hin zu Jugendparlamenten mit weitergehenden Beteiligungs- und Antragsrechten. Allen gemeinsam ist das Engagement junger Menschen für ihre Kommune. In der Praxis werden diese Gremien regelmäßig durch unterstützende Begleitstrukturen flankiert, die organisatorische Hilfestellung leisten, Zugänge zu politischen Entscheidungsprozessen eröffnen und beratend zur Seite stehen.
Der §19 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) beinhaltet die Rechtsnorm für Kommunen, Kinder und Jugendliche entsprechend ihres Entwicklungsstandes und ihrer Einsichtsfähigkeit in und an kommunalpolitischen Diskussions- und Entscheidungsprozessen eigenständig mitwirken zu lassen. Mit dieser Regelung will der Landesgesetzgeber erreichen, dass die Interessen und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen bei kommunalpolitischen Entscheidungen eine stärkere Berücksichtigung finden. Es soll damit auch ein grundsätzliches Interesse an kommunalen Geschehensabläufen bei Kindern und Jugendlichen geweckt werden.
Kinder- und Jugendbeteiligung schafft Brücken zwischen den Generationen und trägt zu einem konstruktiven Miteinander bei. Voraussetzung hierfür ist eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe zwischen Kindern und Jugendlichen, Vertretern der Kommunalverwaltung und Kommunalpolitik sowie Akteuren aus Schulen, Jugendhilfe und Sozialer Arbeit.
In der Gemeinde Panketal besteht in diesem Bereich Entwicklungspotenzial. Ziel sollte es sein, Kindern und Jugendlichen einen konkreten und verlässlichen Rahmen zu bieten, um ihren gesetzlich verankerten Anspruch auf Beteiligung wahrnehmen zu können. Mit der Einrichtung eines Jugendbeirates soll ein erster, bewusst niedrigschwelliger Schritt zur Stärkung der Jugendbeteiligung gegangen werden. Die Einführung eines Jugendbeirates bietet die Möglichkeit, Erfahrungen mit einem offiziellen Gremium zu sammeln und zu evaluieren, wie dieses Angebot von jungen Menschen angenommen wird.
Grundsätzlich sind auch weitergehende Beteiligungsformen – etwa ein Jugendparlament mit erweiterten Mitwirkungsrechten – denkbar. Diese stellen jedoch höhere organisatorische und strukturelle Anforderungen dar. Vor diesem Hintergrund erscheint es sinnvoll, zunächst einen Jugendbeirat einzurichten und auf dieser Grundlage perspektivisch über weiterführende Beteiligungsmodelle zu beraten.
Die Verwaltung soll daher beauftragt werden, eine entsprechende Änderung der Hauptsatzung zu erarbeiten und der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorzulegen. Dabei sollen insbesondere Regelungen zur Zusammensetzung und Anzahl der Mitglieder, Personenkreis (Alter, Wohn- oder Schulort), Wahl oder Benennung der Mitglieder, Dauer der Mitgliedschaft, Unterstützung durch Verwaltung, Bürgermeister und Gemeindevertretung sowie ggf. Einrichtung und Höhe eines Budgets geprüft und vorgeschlagen werden. Eine Abstimmung mit den zuständigen Gremien (z. B. Sozialausschuss, Fraktionsvorsitzende, Jugendkoordination) ist dabei vorzusehen.
Zur Entlastung der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass bereits eine Übersicht über Hauptsatzungen anderer Brandenburger Kommunen im Hinblick auf Jugendbeteiligung vorliegt (Stand 2023):
https://www.jugendbeteiligung-brandenburg.de/images/PDFs/20230802_Hauptsatzungen.pdf