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Bezug: P V 72/2019 (Aufstellungsbeschluss v. 28.10.2019); P V 72/2019/1 (Veränderungssperre v.28.10.2019); P V 72/2019/2 (Durchführung frühzeitige Beteiligung v. 25.08.2020; PV 72/2019/3 vom26./27.01.2021 (Ablehnung der Durchführung Offenlage und TÖB-Beteiligung); PV-72-2019-4 vom28.11.2023 (Billigung Entwurf und Durchführung TÖB-Beteiligung sowie Offenlage); PV-72-2019-5vom 14.03.2024 (Abwägung der im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3und 4 Abs. 2 BauGB eingegangen Stellungnahmen); PV-72-2019-6 vom 14.03.2024(Satzungsbeschluss)

 

 

Datum: 15.08.2024
Status: angenommen

 
Beschlusstext

Der Bürgermeister wird beauftragt, ein Aufhebungsverfahren gemäß § 1 Abs. 8 BauGB für den Bebauungsplan 29P „Bodestraße-Dransewiesen“ OT Zepernick durchzuführen. Ziel ist es, die Satzung des Baubauungsplanes aufzuheben und die ursprüngliche Bebaubarkeit der Flächen wiederherzustellen.

Begründung

Mit diesem ersten Antrag in der neuen Wahlperiode setzen wir uns für den Werterhalt der Wohnbaugrundstücke in der Bodestraße ein. Wir haben uns mit Beginn der Aufstellung des Bebauungsplanes am 28.10.2019 gegen die Durchführung eines B-Plan-Verfahrens ausgesprochen, denn für 20 Grundstücksbesitzer wurde die Bebaubarkeit des hinteren Grundstücks in der 3. Baureihe durch die Festsetzung einer Baugrenze ausgeschlossen. Diese wurde im Planverfahren mehrere Male verschoben. Am Ende wurde ein Baufenster von 55 m festgesetzt. Der Landkreis Barnim als Genehmigungsbehörde hat die Bebaubarkeit der hinteren Grundstücke ohne Bebauungsplan nach § 34 BauGB als planungsrechtlich zulässig eingestuft.

Welches städtebauliche Ziel wird mit diesem Bebauungsplan verfolgt? Die Verwaltung argumentierte mit Hochwasser- und Überflutungsschutz im Bereich der Dranse. Dieser Argumentation konnten wir nur schwer folgen, da keine einzige Festsetzung, weder in der Planzeichnung noch in den textlichen Festsetzungen, für Hochwasserschutz oder Hochwasservorsorge oder der Vermeidung von Hochwasserschäden getroffen wurde.

Deshalb haben wir die Aufhebung des Bebauungsplans beantragt und die rechtliche Rückführung der Grundstücke in den Zustand vor der Rechtswirksamkeit des Bebauungsplanes. Diesem Ansinnen konnte die neu gewählte Gemeindevertretung folgen.