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Datum: März 2024
Status: angenommen

Beschlusstext

Der Bürgermeister wird beauftragt zu prüfen, inwieweit der Einsatz von ehemaligen Mitarbeitern (insbesondere Pensionären) oder anderen qualifizierten Personen auf „Minijob“-Basis in den kommunalen Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde möglich ist. Dabei wägt die Verwaltung ab, inwiefern „Minijobs“ oder zusätzliche Ausbildungsstellen dem Ziel des Antrages eher dienlich sind.

Der Einsatz soll der Abfederung von Personalengpässen (z.B. bei erhöhtem Krankenstand) dienen. Ist ein Einsatz möglich, entwickelt die Verwaltung ein Verfahren, um den Einsatz kostengünstig und bedarfsgerecht zu gestalten. Eine entsprechende Stellenanzahl und die damit verbundenen Kosten sind von der Verwaltung zu ermitteln und der Gemeindevertretung als Beschlussvorlage im August 2024 vorzulegen.

Begründung

Insbesondere in den Herbst- und Wintermonaten kommt es immer wieder zu personellen Engpässen bei der Kinderbetreuung in den kommunalen Einrichtungen. Dies liegt vor allem an krankheitsbedingten Ausfällen des Betreuungspersonals, kann aber auch andere Gründe haben.

In der Vergangenheit führte dies dazu, dass die Öffnungszeiten von Kitas verkürzt werden mussten oder Eltern gebeten wurden, ihre Kinder zu Hause zu betreuen. Diese Situation wurde von den Eltern oft mit Verständnis aufgenommen, führte aber auch zu einem erhöhten Koordinationsbedarf und eigenem Betreuungsaufwand.

Von Seiten ehemaliger Erzieher (Pensionäre) der Gemeinde wurde unserer Fraktion gegenüber geäußert, dass man sich eine situationsbedingte Reaktivierung der Tätigkeit vorstellen könnte, um bei Engpässen zu unterstützen. Wir würden diesen Punkt bzw. diese Möglichkeit gerne aufnehmen, um Engpässe zu vermeiden und die Betreuungsqualität zu verbessern.