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Datum: Mai 2024
Status: abgelehnt

Beschlusstext

Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Panketal vom 25.03.2019/26.03.2019. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Änderungssatzung schnellstmöglich ortsüblich bekannt zu machen.

Begründung

Im Rahmen des 2022 gescheiterten Volksbegehrens zur Abschaffung der Erschließungsbeiträge für Sandpisten gehörte Panketal mit über 1.800 geleisteten Unterschriften zu den Kommunen mit der höchsten Beteiligung. Diese große Mitwirkung der Panketaler Bürger unterstreicht aus Sicht unserer Fraktion, dass die Ausgestaltung des Straßenbaus und der Beitragserhebung unter Berücksichtigung der Wünsche und Belange der Anlieger überdacht werden sollte. Durch die in den letzten Jahren massiv gestiegenen Baukosten werden die Anlieger immens belastet, weshalb wir eine Anpassung der Beiträge für notwendig erachten. Dies soll im Folgenden näher erläutert und begründet werden.

Seit der letzten Anpassung der Erschließungsbeitragssätze im Mai 2019 hat sich die Entwicklung der Baupreise im Straßenbau deutlich von der Entwicklung der Reallöhne abgekoppelt. So stieg der Straßenbauindex im 1. Quartal 2024 auf 165,9. Im 2. Quartal 2019 lag er noch bei 117,6. Dies entspricht einem Anstieg von 41,1 %. Siehe: Baupreisindizes für Wohngebäude und Straßenbau (2015 = 100) – Statistisches Bundesamt (destatis.de)

Die Reallöhne sind dagegen nur geringfügig gestiegen. Der Reallohnindex veränderte sich zwischen dem 2. Quartal 2019 und dem 4. Quartal 2023 um 0,56 % von 107,3 auf 107,9. Siehe: Reallohnindex – Statistisches Bundesamt (destatis.de)

Es ist also ein deutliches Auseinanderdriften der beiden Kennzahlen zu erkennen. Es ist ein erheblicher Kostenanstieg zu verzeichnen, der sich auch in der Berechnung der Kostenübernahme durch die Anlieger niederschlagen wird.

Eine Reduzierung des Bürgeranteils bei Anliegerstraßen von 60 % auf 50 % (entspricht einer Absenkung von rund 16,7 %) ist aus unserer Sicht verhältnismäßig, um dem oben beschriebenen negativen Trend zumindest teilweise entgegenzuwirken. Ein Bürgeranteil von 50 % für Anliegerstraßen wird z. B. in der Stadt Fürstenwalde (Spree) bereits praktiziert. Siehe: Fürstenwalde/Spree – Erschließungsbeitragssatzung (fuerstenwalde-spree.de)

Die in der beigefügten Änderungssatzung enthaltenen Vorschläge zur Erschließungsbeitragssatzung betreffen ausschließlich § 4 und lassen sich wie folgt übersichtlich zusammenfassen:

§ 4 Absatz 1 (Tabelle):

  • Anliegerstraßen Nr. 1 a) bis g) – Absenkung um jeweils 10 Prozentpunkte
  • Haupterschließungsstraßen Nr. 2 a) bis i) – Absenkung um jeweils 5 Prozentpunkte
  • Hauptverkehrsstraßen Nr. 3 b) und h) – Absenkung um jeweils 5 Prozentpunkte

§ 4 Absatz 2: Absenkung um 10 Prozentpunkte, weiterer Text unverändert

§ 4 Absatz 3: Absenkung um 5 Prozentpunkte, weiterer Text unverändert

§ 4 Absatz 4: Absenkung um 5 Prozentpunkte, weiterer Text unverändert

§ 4 Absatz 5: Absenkung um 10 Prozentpunkte, weiterer Text unverändert

§ 4 Absatz 6: unverändert